Richtlinien für das Vogelschießen
Ablauf und Richtlinien
Das Vogelschießen mit beginnt mit 15 ausgelosten Schützen aus 1. und 2. Kompanie, die am Montagmorgen beim Ausholen des Königs mitmarschieren. Danach wird das Vogelschießen fortgesetzt die Geistlichen der Pfarrgemeinde Sankt Ludgerus Weseke.
Der Bürgermeister/in der Stadt Borken schließt sich an. Es folgen Vorstand und Offiziere dem Range nach. Hiernach schießen in beliebiger Reihenfolge die Schützen.
Nach der Schießpause kann nur noch der Schützenbruder schießen, der dem Präsidenten glaubhaft eine Königin nennen kann. Wer den letzten Rest des Vogels abschießt ist Schützenkönig, sofern:
a) sein letzter Königsschuss mehr als 10 Jahre zurückliegt
b) er wenigstens 21 Jahre alt ist, wenigstens drei Jahre in Weseke wohnhaft ist und wenigsten drei Jahre ordentliches Mitglied ist.
Die Königin muss mindestens 18 Jahre alt sein und sollte in Weseke wohnen.
Der Verein gewährt dem neuen Königspaar (für beide Jahre) eine Beihilfe von insgesamt 2.250 €.
Für 200 geladene Gäste wird freier Eintritt gewährt.
Sollte jemand den Vogel abschießen, der kein König werden kann, so hat diese Person binnen 24 Stunden an den Verein ein Fehlgeld von 400 € zu entrichten.
Die Hälfte diese Betrages wird als zusätzliche Prämie dem Schützenkönig zur Verfügung gestellt.
Bei den 15 ausgelosten Schützen (je 1 Schuss) und bei den Pflichtschüssen der Ehrengäste, des Vorstandes sowie Offiziere wird das Fehlgeld nicht fällig.
Vorstehende Richtlinien sind für alle Teilnehmer am Vogelschießen verbindlich.
Den Anweisungen der für das Vogelschießen verantwortlichen Aufsichtsperson ist aus Sicherheitsgründen folge zu leisten.